Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.Verleih der Boote

1.1. Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien Name und Anschrift. Bei Aufforderung Personalausweis oder ein anderes gültigen Dokuments mit Passbild vorzeigen.

1.2. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren sind die Boote bis spätestens 5 Minuten vor Mietende am Anlegesteg zurück zu geben. Eine vorzeitige Rückgabe, berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.

1.3. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Mietende an den Vermieter so werden je angebrochene 15 Minuten 25,00€ fällig.

1.4. Der Mieter verpflichtet sich die Boote in einem Ordnungsgemäßen Zustand zurück zu geben. Die Rückgabe der Mietsache hat frei von jeglichen Abfällen zu erfolgen in dem dafür vorgesehenen Behälter. Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Mieter die Kosten für eine Reinigung zu tragen, die pauschal 50,00 EUR betragen.

1.5. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.

1.6. Baden vom Boot aus ist verboten. Es wird von Seiten des Vermieters keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch die Zuwiderhandlung entstehen übernommen.

1.7.Vip Touren (Limousinen Kombi Angebote) fällt die Donut oder die Limousinen-Fahrt auf Grund von schlechtem Wetter/ Hochwasser oder technischen Defekt aus, so findet die Donut/ Limousinen-Fahrt trotzdem statt.

 

2.Nebenpflichten, Verhalten, Aufsichtspflicht

 

2.1. Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (1.000 kg oder zehn Personen) einzuhalten.

2.2. Der Grill darf nur von dem Personal am Steg angemacht werden.

2.3. Der Regen/ Sonnenschirm, darf nur vom Vermieter geöffnet/ geschlossen werden. Bei starkem Wind muss der Schirm bereits bei Fahrtantritt geschlossen sein.

2.4.Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht zulässig.

2.5. Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer haben eine Schwimmweste zu tragen.
Kinder bis 12 Jahre unterliegen der Schwimmwesten Pflicht.
Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten sind Schwimmwesten für Kinder und Nichtschwimmer pro Boot vorhanden. Jugendliche und Erwachsene Nichtschwimmer melden sich bitte beim Vermieter, um ebenfalls eine Schwimmweste zu erhalten.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste entstehen.

2.6. Den Ruderclubs, Seglern und Stand up Paddlern ist immer Vorfahrt zu gewähren. Der Mieter und seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln.

2.7. Der Kapitän, also derjenige, der das Wasserfahrzeug steuert, hat darauf zu achten, dass er in der Lage ist, das Wasserfahrzeug zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol oder anderen Drogen zu unterlassen. Das Steuern der Wasserfahrzeuge unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen ist nicht gestattet.

2.8. Die Steganlagen dürfen nur nach Aufforderung betreten werden.

2.9. Das Betreten und Verlassen der Boote ist nur am Anlegesteg gestattet.

2.10. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für Ihn tätiger Personen ist zu Ihrer Sicherheit Folge zu leisten.

2.11. Das Benutzen oder Verwahren von Flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet

2.12. Müll und Speisereste sind vom Mieter selbst in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in der freien Natur entsorgt werden.

2.13. Alle von uns angebotene Arrangements sind Pauschalangebote. Nicht verzehrte Speisen und Getränke sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.

2.14. Zuwiderhandlung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.

2.15. Der Vermieter ist berechtigt, stark Alkoholisierte Personen von einer Tour auszuschließen. Ein Rückzahlungsanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.

2.16. Freilaufende Gänse, Enten etc. dürfen in keine fall vom Boot aus mit Brot oder sonstigen Speisen gefüttert werden. Dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

2.17. Musikanlage, Es kann eine bluetooth Musikbox gegen einen Aufpreis von 9€ ausgeliehen werden (hierfür ist eine Kaution in Höhe von 50€ fällig)

 

3.Reservierung, Anzahlung

 

3.1 Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet. Fernmündliche Reservierungen werden nicht entgegengenommen und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich via mail zu bestätigen. Eine schriftliche Reservierungsbestätigung erfolgt in jedem Fall.

3.2. Bei der Reservierung ist die volle Zahlung der gebuchten Leistung erforderlich. Diese erfolgt via Paypal, Kreditkarte,Bank Überweisung (Sofort Überweisung) wie Sepalastschrift.

 

4.Zahlung der Kaution

 

4.1. Als Kaution muss vor der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von 50,00€ je Donut in bar hinterlegt werden.

 

5.Stornierung, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters

 

5.1.Eine Stornierung muss schriftlich via mail erfolgen, falls hier keine Bestätigung innerhalb von 12 Stunden seitens des Vermieters erfolgt ist eine telefonische Stornierung zwingend erforderlich.

5.2. Der Mieter hat jederzeit die Möglichkeit die gebuchte Tour zu stornieren.
Der Mieter erhält die bereits geleistete Zahlung in Form eines Gutscheins zurück. Es gelten folgende Stafflungen:
bis 2 Wochen vor der Fahrt 100% Gutschein
13 – 7 Tage vor der Fahrt 75% Gutschein
6 – 3 Tage vor der Fahrt 50% Gutschein
2 – 0 Tage vor der Fahrt 25% Gutschein

Bei Stornierung durch den Betreiber aufgrund von Wetter etc. werden die Tour-Kosten zu 100% in Form eines Gutscheins erstattet. Wurde eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen, erfolgt eine Rückzahlung bzw. Rücküberweisung über die komplette bereits geleistete Zahlung auf das angegebene Konto des Kunden.(Rückzahlung nur auf die Fahrtkosten nicht auf gebuchte Speisen)

5.3. Eine Rücktrittsversicherung kann zu einem Preis von 39,00€ erworben werden.
Diese gilt je Donut, bei Fahrtrücktritt bis zu 24 Stunden vor der Fahrt (schriftlich) erhält der Kunden den bereits geleisteten Mietbetrag erstattet.

5.4. Bei nicht Antritt ohne Stornierung ist der komplette Mietpreis fällig.

5.5.Eine wetterbedingte Stornierung (Dauerregen, Sturm und Gewitter) ist frühestens 7 Tage vor dem Miet-Termin zulässig. Diese erfolgt nach Absprache und Einschätzung mit der Vermietstation. In diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw. erhält einen Gutschein im Wert der bereits getätigten Zahlung. (Gültigkeit 3 Jahre)

5.6. Hat der Mieter mehrere Donuts reserviert, kann er diese 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei reduzieren.

5.7. Übernimmt der Mieter das reservierte Wasserfahrzeug nicht innerhalb einer halbe Stunde nach dem Vereinbarten Mietbeginn, ohne dem Vermieter telefonisch seine Verspätung mitzuteilen, ist der Vermieter berechtigt, das reservierte Wasserfahrzeug weiter zu vermieten.

5.8. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des Vormieters, vorheriger Unfall des Bootes, Defekte am Bootsrumpf, Motor und anderen wichtigen Teilen) oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist bei der Verspätung der Übergabe mindestens 60 Minuten an die Reservierung gebunden.

 

6.Schäden, Transport, Transportschäden

 

6.1 Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.

6.2 Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.

6.3 Während der Mietzeit ist der Mieter für die Sicherung des Mietobjektes bzw. des Zubehörs verantwortlich. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich Anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten.

6.4 Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.

 

 

7.Haftung

 Stellt der Mieter einen Mangel fest, der den Gebrauch der Mietsache mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, steht dem Vermieter das Recht zu, dem Mieter einen anderen als den gemieteten Gegenstand aus derselben Gattung für die Zeit der Miete zur Verfügung zu stellen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines Erfüllungsgehilfen des gesetzlichen Vertreters des Vermieters beruhen oder es sich um die Verletzung einer Hauptleistungspflicht handelt. Für andere Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus einer Fehlbedienung der Mietsache durch den Mieter, durch ordnungswidrigen Betrieb des Grills, durch mitgebrachte Speisen sowie durch mitgebrachte Tiere entstehen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen sowie für Schäden Dritter.

7.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

7.2. Eltern haften für Ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder/Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.

7.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).

7.4. Der Mieter hat bei Übernahme der Mietsache diese auf etwaige Schäden zu untersuchen und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit dem Ablegen von der Anlegestelle erkennt der Mieter die Mietsache als vertragsgemäß und einwandfrei an.

 

8.Fristlose Kündigung

 

9.1. Verletzt eine Partei ihre sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten in grober Weise, hat die jeweils andere Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Eine grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere das Verschmutzen von Gewässern oder Uferbereichen, die Untervermietung von Wasserfahrzeugen oder das Verbringen derselben in andere Gewässer. Im Fall der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kann der Mieter eine Rückzahlung bereits geleisteter Miete nicht verlangen. Eine etwa noch nicht gezahlte Miete bleibt in voller Höhe fällig.

 

9. Schlussbestimmungen

 

10. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.

 

11. Salvatorische Klausel

 

11.1.Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa unwirksamen Bestimmung tritt eine ihren Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.

12. Anerkennung der AGB

 

Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder dem Anklickfeld bei der Online Reservierung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB ist die Sportbootsverordnung – Binnen deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden.